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Cablecoms Aufnahmeverbot

Die heute eingeführte DigiCard von Cablecom verunmöglicht die Aufzeichnung von TV-Sendungen komplett - auch dort, wo das vom Inhaltsanbieter gar nicht vorgeschrieben wird. Die Stiftung für Konsumentenschutz will das nicht hinnehmen. Digital Living erklärt, was bisher geschah.
blue_quad von David Lee (01.06.2010)
Ein neuer Gesetzesentwurf soll den Boxen-Zwang aufheben
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Die DigiCard von Cablecom soll eine elegante Alternative zur Settop-Box sein. (siehe News: Schweizer Digital-TV ohne Settop-Box). Die Sache hat aber zwei grosse Haken: Einerseits funktioniert die Karte nur mit Fernsehern mit CI+-Schnittstelle, die sich zurzeit vornehmlich in den Läden und weniger in den Wohnzimmern befinden (Cablecom führt eine Liste kompatibler Geräte). Andererseits ermöglicht CI+, den Zuschauer in seinen Handlungen massiv einzuschränken. Eine solche Einschränkung ist zum Beispiel, dass die Aufzeichnung von Sendungen gesperrt wird.
Die DigiCard funktioniert über die CI+-Schnittstelle
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Als am 4. Mai das Thema im «Kassensturz» des Schweizer Fernsehens aufgegriffen wurde, veröffentlichte Swisscable tags darauf eine Medienmitteilung, in der es hiess: «Swisscable weist darauf hin, dass nicht die Kabelnetze als Weiterverbreiter dafür [für die Einschränkungen, Anm. d. Red.] verantwortlich sind, sondern Rechteinhaber und Sendeanstalten. Swisscable wird sich dafür einsetzen, dass diese Möglichkeiten zurückhaltend eingesetzt werden.»
Völlig entgegengesetzt zu diesen Worten dann das Vorgehen der Cablecom: Hinter der Bezeichnung «umfassender Kopierschutz» verbirgt sich ein generelles Aufnahmeverbot. Wer die DigiCard benützt, kann prinzipiell keine Sendungen aufzeichnen, völlig unabhängig davon, ob die Sender dieses Vorgehen wünschen oder nicht. Gleichzeitig führt die Cablecom eine neue Angebotsstruktur ein, bei der das günstigste Abo mit Aufnahmefunktion (und Settop-Box) neu Fr. 19.80 kostet.
Die SKS (Stiftung für Konsumentenschutz) stört sich in erster Linie am Aufnahmeverbot, ferner auch am «geschickten Timing von Cablecom»: Vom 10. Februar bis zum 10. Mai lief die Vernehmlassungsfrist zum Gesetzesentwurf des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) zu den Settop-Boxen und zu CI+. Die Stellungnahmen wären laut SKS sicherlich harscher ausgefallen, wenn Cablecom innerhalb dieser Frist statt erst sieben Tage nach deren Ablauf über das Aufnahmeverbot orientiert hätte.
Die SKS verklagt nun Cablecom aus zwei Gründen:
• In der einvernehmlichen Regelung zwischen Cablecom und dem Preisüberwacher vom 9. März 2010 sei explizit festgehalten, dass Cablecom den Konsum und die Speicherung von Inhalten mittels CI+ nicht einschränkt, ausser es werde von den Inhaltsanbietern ausdrücklich verlangt. Die SKS gelangt daher an das zuständige Volkswirtschaftsdepartement von Frau Bundesrätin Leuthard, einer Verletzung des Preisüberwachungsgesetzes nachzugehen.
• Der Kopierschutz auf Vorrat könne eine «missbräuchliche Anwendung von technischen Massnahmen» gemäss Urheberrechtsgesetz darstellen. Die SKS reicht daher den Fall bei der zuständigen Beobachtungsstelle für technische Massnahmen (BTM) ein.
Die angeführten Gründe von Cablecom für das totale Aufnahmeverbot findet die SKS nicht akzeptabel. Offenbar ist es derzeit technisch doch nicht möglich, die Aufnahmebeschränkung auf einzelne Sender zu limitieren. «Warum hat Cablecom dann nicht auf das Aufnahmeverbot verzichtet statt es für alle Sender einzuführen?», wundert sich Sara Stalder, Geschäftsleiterin der SKS. «Unsere Klagen schaffen Klarheit, auch für die Cablecom. Nämlich die Klarheit, wie weit bei Fernsehsendungen generell und bei CI+ im Speziellen überhaupt Aufnahmeverbote erlassen werden dürfen.»

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