Cablecoms Aufnahmeverbot
Die SKS (Stiftung für Konsumentenschutz) stört sich in erster Linie am Aufnahmeverbot, ferner auch am «geschickten Timing von Cablecom»: Vom 10. Februar bis zum 10. Mai lief die Vernehmlassungsfrist zum Gesetzesentwurf des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) zu den Settop-Boxen und zu CI+. Die Stellungnahmen wären laut SKS sicherlich harscher ausgefallen, wenn Cablecom innerhalb dieser Frist statt erst sieben Tage nach deren Ablauf über das Aufnahmeverbot orientiert hätte.
• In der einvernehmlichen Regelung zwischen Cablecom und dem Preisüberwacher vom 9. März 2010 sei explizit festgehalten, dass Cablecom den Konsum und die Speicherung von Inhalten mittels CI+ nicht einschränkt, ausser es werde von den Inhaltsanbietern ausdrücklich verlangt. Die SKS gelangt daher an das zuständige Volkswirtschaftsdepartement von Frau Bundesrätin Leuthard, einer Verletzung des Preisüberwachungsgesetzes nachzugehen.
• Der Kopierschutz auf Vorrat könne eine «missbräuchliche Anwendung von technischen Massnahmen» gemäss Urheberrechtsgesetz darstellen. Die SKS reicht daher den Fall bei der zuständigen Beobachtungsstelle für technische Massnahmen (BTM) ein.
Bisher waren OLED-Bildschirme in ihrer Grösse sehr begrenzt. LG zeigt an der IFA nun ein Modell mit immerhin 79 cm Bilddiagonale. Es ist 3D-fähig.
3D ist jetzt auf breiter Linie verfügbar, TVs brauchen viel weniger Strom, und der Fernseher wird auch zum Surfen genutzt.
Die IFA 2010 wiederholt sich dieses Jahr zum 50. Mal. Grund genug für einen Blick zurück - aber natürlich schauen wir auch in die Zukunft.
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