Cablecoms Aufnahmeverbot
Die SKS (Stiftung für Konsumentenschutz) stört sich in erster Linie am Aufnahmeverbot, ferner auch am «geschickten Timing von Cablecom»: Vom 10. Februar bis zum 10. Mai lief die Vernehmlassungsfrist zum Gesetzesentwurf des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) zu den Settop-Boxen und zu CI+. Die Stellungnahmen wären laut SKS sicherlich harscher ausgefallen, wenn Cablecom innerhalb dieser Frist statt erst sieben Tage nach deren Ablauf über das Aufnahmeverbot orientiert hätte.
• In der einvernehmlichen Regelung zwischen Cablecom und dem Preisüberwacher vom 9. März 2010 sei explizit festgehalten, dass Cablecom den Konsum und die Speicherung von Inhalten mittels CI+ nicht einschränkt, ausser es werde von den Inhaltsanbietern ausdrücklich verlangt. Die SKS gelangt daher an das zuständige Volkswirtschaftsdepartement von Frau Bundesrätin Leuthard, einer Verletzung des Preisüberwachungsgesetzes nachzugehen.
• Der Kopierschutz auf Vorrat könne eine «missbräuchliche Anwendung von technischen Massnahmen» gemäss Urheberrechtsgesetz darstellen. Die SKS reicht daher den Fall bei der zuständigen Beobachtungsstelle für technische Massnahmen (BTM) ein.
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Swisscom baut das Angebot an verfügbaren HD-Sendern deutlich aus. Neu stehen im Basisangebot 35 Sender in hoher Auflösung bereit.




